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Dachbodendämmungen

Eigentümer von Wohngebäuden müssen dafür sorgen, dass zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken), die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 : 2013-02 erfüllen, nach dem 31. Dezember 2015 so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizent der obersten Geschossdecke 0,24 Watt (m² K) nicht überschreitet.  (Quelle:Bundesgesetzblatt JG 2013 Teil 1 Nr.67) 

Ob komplett begehbar oder nur mit begehbaren Laufflächen, bei uns erhalten Sie,  einschließlich des Nachweis nach Einzelbauteilverfahren der EnEV und der entsprechenden Unternehmererklärung, sämtliche Leistungen aus einer Hand.




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