Fassadendämmung
Die Energie-Einsparverordnung (EnEV) gibt vor, ob und wie ein Objekt mit einer Fassadendämmung versehen werden muß.
In Zusammenarbeit mit einem Ingenieur- und Sachverständigenbüro ermitteln wir für Sie die benötigten Dämmstärken und lassen alle notwendigen Nachweise erstellen.
Selbstverständlich erhalten Sie nach Abschluß der Arbeiten die vom Gesetzgeber geforderte Unternehmererklärung über die von uns ausgeführten Dämmarbeiten.
Als Generalübernehmer für Altbausanierung bieten wir Ihnen von den Formalitäten mit den Behörden über die Baustelleneinrichtung, Gerüst-, Maurer-, Putz-, Betonsanierungs-, Maler-, Klempner-, Schlosser- und/oder Abdichtungsarbeiten bis zur Baustellenendreinigung sämtliche benötigte Leistungen aus einer Hand.
Machen Sie sich das (Bau-) Leben leichter und nutzen Sie den Vorteil, nur einen Ansprech- und Vertragspartner zu haben.
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