-macht Ihnen das (Bau-) Leben leicht

Fassadendämmung

Das Gebäude-EnergieGesetz (GEG) gibt vor, ob und wie ein Objekt mit einer Fassadendämmung versehen werden muß.

In Zusammenarbeit mit einem Ingenieur- und Sachverständigenbüro ermitteln wir  für Sie  die benötigten Dämmstärken und lassen alle notwendigen Nachweise erstellen.

Selbstverständlich erhalten Sie nach Abschluß der Arbeiten die vom Gesetzgeber  geforderte Unternehmererklärung über die von uns ausgeführten Dämmarbeiten.

Als Generalübernehmer für Altbausanierung bieten wir Ihnen von den Formalitäten mit den Behörden über die Baustelleneinrichtung, Gerüst-, Maurer-, Putz-, Betonsanierungs-, Maler-, Klempner-, Schlosser- und/oder Abdichtungsarbeiten bis zur Baustellenendreinigung sämtliche benötigte Leistungen aus einer Hand.

Machen Sie sich das (Bau-) Leben leichter und nutzen Sie den Vorteil, nur einen Ansprech- und Vertragspartner zu haben.